24.10.2020

Die eigene Ladestation fürs Elektroauto mit 900 Euro fördern lassen – so funktioniert’s!


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Die eigene Ladestation fürs Elektroauto mit 900 Euro fördern lassen – so funktioniert’s!

Ab 24.11.2020 bezuschusst die KfW den eigenen Ladepunkt mit 900 Euro. Das sind die Voraussetzungen.

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Mit dem neuen Förderprogramm der KfW können sich Fahrer von Elektroautos oder Plug-in-Hybriden ihren eigenen Ladepunkt mit jeweils 900 Euro fördern lassen. Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Wer ist förderberechtigt?

Förderberechtigt sind sowohl private Eigentümer von Pkw-Stellplätzen, als auch Wohnungseigentümer­gemeinschaften, Mieter und auch Vermieter. Bei letzteren darf es sich nicht nur um Privatpersonen, sondern auch um Unter­nehmen oder Wohnungs­genossen­schaften handeln.

Was wird gefördert?

Grundsätzlich werden Ladepunkte inklusive der notwendigen Anschluss- und Installationsarbeiten an privaten Pkw-Stellplätzen oder Garagen gefördert, die zu Wohngebäuden gehören. Ladepunkte auf Betriebsgeländen oder im öffentlichen Bereich sind von dieser Förderung ausgenommen (hier gibt es u. U. weitere regionale oder auch deutschlandweite Förderprogramme).

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt 900 Euro je Ladepunkt. Sollen also mehrere Ladepunkte gefördert werden, beispielsweise wenn man zwei Ladestationen für die Elektroautos einer Familie installieren lassen möchte, erhält man demnach bis zu 1.800 Euro Förderung. Allerdings müssen die Kosten für den Einbau (inkl. der Wallbox und sämtlicher Anschlussarbeiten) mindestens bei 900 Euro je Ladepunkt liegen, sonst ist die Förderung für diesen Ladepunkt 0 Euro.

Kostet also ein Ladepunkt beispielsweise 1.000 Euro und der zweite Ladepunkt nur 600 Euro, erhält man in Summe nur 900 Euro Förderung. Für die volle Förderung je Ladepunkt müssen die Kosten für die Installation zweier Ladepunkte also entsprechend bei mindestens 1.800 Euro liegen, bei drei Ladepunkten bei 2.700 Euro, usw. Die Anzahl der Ladepunkte, die man gefördert haben möchte, muss man bereits beim Antrag angeben. Der Förderbetrag wird nach erfolgreicher Prüfung direkt auf das Konto des Antragsstellers überwiesen.

Was sind die wichtigsten Förderbedingungen?

Der Ladepunkt muss eine Ladeleistung von genau 11 kW bereitstellen können. Leistungsstärkere Ladestationen müssen gedrosselt werden, so dies denn möglich ist. Falls nicht, ist dieser Ladepunkt nicht förderfähig.

Die Ladestationen müssen über eine "intelligente Steuerung" zur Kommunikation mit dem Netzbetreiber verfügen. Die genauen, technischen Anforderungen hierfür werden zum 24.11.2020 kommuniziert.

Der Strom für die Ladestation muss zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien (EE) stammen. Es muss sich also um Ökostrom, beispielsweise aus Wind-, Wasser- oder Solarenergie, handeln. Ein entsprechendes Zertifikat des Stromversorgers oder ein anderer Nachweis wird hierzu benötigt. Besitzer einer PV-Anlage können ihren selbsterzeugten Strom ebenfalls geltend machen.

Das wird gefördert:

  • Wallbox mit 11 kW Leistung und „intelligenter Steuerung“ (Details folgen)
  • Wallbox mit höherer Leistung und „intelligenter Steuerung“, die durch den Elektriker auf 11 kW begrenzt werden kann, z. B. eine 22-kW-Wallbox

Eine Liste der förderfähigen Wallboxen wird am 24.11.2020 unter diesem Link veröffentlicht.

Das wird nicht gefördert:

  • mobile Ladestationen
  • Wallboxen mit höherer Leistung als 11 kW, die nicht auf 11 kW gedrosselt werden können
  • Wallboxen mit geringerer Leistung als 11 kW (z. B. einphasige Wallboxen)
  • Wallboxen ohne Kommunikationsmöglichkeit zum Netzbetreiber

Wie ist der Ablauf zur Förderung?

  1. Vor Bestellung der Wallbox einen Antrag im KfW-Zuschussportal stellen (Portal wird am 24.11.2020 freigeschaltet).
  2. Nach erhaltener Antragsbestätigung muss die Identität des Antragsstellers bestätigt werden. Dies geht entweder per Schufa-Identitäts-Check, per Video-Identifizierung oder per Postident-Verfahren.
  3. Installation der Ladestation durch einen Fachbetrieb.
  4. Im Kfz-Zuschussportal die erfolgte Installation bestätigen, indem Rechnungen vom Kauf der Ladestation und von der Installation hochgeladen werden.
  5. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Zuschuss auf das Konto direkt ausgezahlt.

Die Informationen zum Förderprogramm werden kontinuierlich und spätestens zum Start des Programms aktualisiert. Vorbeischauen lohnt sich also!

Die richtige, förderfähige Wallbox für Ihren Ladepunkt finden Sie in unserem Online-Shop auf folgender Seite: Wallboxen KfW Approved

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier: