28.09.23

Balkonkraftwerke: Gesetzliche Lockerungen für erleichterten Ausbau

Das Bundeskabinett hat Gesetzesänderungen für Balkonkraftwerke im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht auf den Weg gebracht. Ziel ist ein erleichterter Ausbau der Balkonsolaranlagen ohne unbegründete Einsprüche vonseiten der Vermieter oder Wohnungseigentümer. Dem Gesetzesentwurf muss nun noch im Bundestag zugestimmt werden. 

Konkret wird die Installation einer Balkonsolaranlage in den Katalog der „privilegierten Maßnahmen“ aufgenommen. Darunter fallen bauliche Veränderungen wie zum Beispiel Umbauten für Barrierefreiheit, Einbruchschutz und Elektromobilität. Sind derartige Maßnahmen von Mietern gewünscht, können sie von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften nicht einfach blockiert werden. Künftig soll somit auch die Installation eines Balkonkraftwerks zu diesen privilegierten Maßnahmen zählen. 


Mitspracherecht besteht weiterhin 

Vermietern und Wohnungseigentümern wird weiterhin ein Mitspracherecht bei der Installation eines Balkonkraftwerks eingeräumt. Dabei geht es allerdings nicht mehr darum, ob überhaupt eine Balkonsolaranlage installiert werden darf, sondern wie sie installiert wird. So kann durch Vermieter oder Wohnungseigentümer beispielsweise mitentschieden werden, welche Farbe die PV-Module haben sollen, in welchem Winkel sie angebracht werden sollen, oder wo die Anlage installiert werden soll, damit sie sich bestmöglich in das Erscheinungsbild des Hauses integriert. 


Maßnahme bereits bei Wallboxen für Elektroautos getroffen 

Die gleiche gesetzliche Regelung gilt bereits seit einigen Jahren für das Anbringen einer Ladestation für Elektroautos. Auch hier gab es Fälle, in denen eine Installation von Vermietern oder Wohnungseigentümern unbegründet blockiert und Mietern somit die Nutzung eines Elektroautos erschwert wurde. Ebenso wie künftig bei Balkonkraftwerken haben Mieter nun das Recht eine Wallbox zu installieren, falls keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen. 


Möglichkeit auch für Mieter Teil der Energiewende zu sein 

Balkonkraftwerke lassen sich durch ihre Kompaktheit vielerorts sehr schnell und simpel installieren und erfreuen sich gerade im innerstädtischen Raum, wo Dachflächen begrenzt sind, großer Beliebtheit. Die Solar-Ausbeute ist der Größe der Anlage entsprechend natürlich nicht sehr groß, allerdings ausreichend, um beachtliche Autarkiewerte zu erreichen und einen großen Teil des Stromverbrauchs einer Wohnung decken zu können. Die Amortisation einer Balkonsolaranlage beläuft sich auf nur wenige Jahre. 


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